Partyregelung bei Minderjährigen
Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo die Volljährigkeit mit 21 Jahren erreicht wird, ist man in Deutschland mit 18 Jahren vertragswürdig. Trotzdem wollen auch schon die Minderjährige in den Genuss vom coolen Catering und pompösen Partyservice kommen. Grundsätzlich darf man unter 16 Jahren keine Discothek betreten. Ab 16 Jahren haben Discotheken die Möglichkeit, den Minderjährigen bis Mitternacht ihre Party zu gönnen. Es gibt diverse Ausnahmeregelungen, dass man mit einer Begleitperson auch noch nach Mitternacht tanzen darf, selbst wenn man erst 16 Jahre jung ist. Diese Ausnahmeregelung ist juristisch aber umstritten und wird nicht von allen Discos genehmigt. Auf Privatpartys sind immer die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Es sei denn, Alkohol wird ausgeschenkt: Dann darf die Polizei eingreifen- muss sie sogar. Denn ab 16 Jahren darf man lediglich Bier trinken. Sogenannte Alkopops und ?harten? Alkohol gibt es erst ab der Volljährigkeit.